Aufgaben und Pflichten der Clus-Pastoren
Allzu groß waren die Aufgaben zunächst nicht: eine Betstunde am Dienstag, Unterweisung im Katechismus am Donnerstag, alle Vierteljahr Beichte und Kommunion, zusammen mit dem Pastor Primarius der Stadtkirche, das Amt des Schlosspredigers. Seit der Wildenstein-Leestenschen Clus kamen dann noch Predigten zu den Namenstagen der Stifter hinzu.
Mit der Übernahme der Aufgaben eines Diakons, eines zweiten Predigers an St. Vincenz wuchsen die Aufgaben: am Sonntagvormittag beim Gottesdienst helfen und am Nachmittag eine Katechismuspredigt halten.
Heute bekommen die Pfarrer wie die Lehrer ein festes Gehalt. Wie anders war das noch im 17. bis 18. Jahrhundert. Der Cluspfarrer hatte eine Pröbe in der Clus, für die Mitarbeit in St. Vincenz gab es Naturalien (u.a. 40kg Weizen) und für jede Predigt in St. Vincenz eine freie Mahlzeit.
Pastor Bernhard Schröter berichtet 1749, "daß er bisher an Nahrung und Kleidung mit den Seinigen habe Nothleiden müssen, und auch noch Noth leide, ... daß er von seinem Gehalt nichts erübrigen könne, sondern vielmehr von dem seinigen zusetzen müsse, und seine Pfarre nicht unter die besten zu zählen sei."
Da die Geistlichen von den Abgaben aus der Gemeinde ihren Unterhalt als Pfründe bezogen, war ihr Einkommen naturgemäß sehr unterschiedlich. So erklärt sich auch die ungewöhnlich hohe Zahl der Clus-Pastoren, die mit ihrem allzu geringen Einnahmen mit eine größeren Familie nicht auskommen konnten. Doch war vielen von ihnen durch die Einrichtung der Clus-Pfarre die Möglichkeit gegeben, die Stellung eines Pastors zu erhalten, um sich dann nach anderswo zu bewerben.
Als 1808 das Anna-Sophianeum auf Befehl König Jéromes (Bruder Napoleons) aufgehoben und dafür die Stadtschule eingerichtet wurde, erhielt der Cluspastor ihre Inspektion. 1835 kamen dann noch 12 Schulstunden in Religion und Deutsch dazu. Dagegen wurde dem Subkonrektor sonntags der Frühgottesdienst übertragen. Wie sehr das eine Zumutung gewesen sein muss, ergibt sich aus den Akten um 1800.
Die Zeit und die Situation der Lehrer und Pastoren hatte sich nicht gebessert: "Wenn der Lehrer seine sechs Tage gearbeitet hat, und müheselig genug, so ist ihm zum Ausruhen der überstandenen und zur Sammlung seiner Kräfte zur bevorstehenden Wochenarbeit, der siebente Tag gar wohl zu gönnen, wofern seine Lebenslage in dieser Hinsicht nicht härter seyn soll, als die des Ackerviehs im alten Testament war". Und ferner heißt es: "Seine Besoldung ist so klein, daß ihm die dortige Bürgerschaft ein mensam ambulatoriam (einen Mittagstisch reihum) geben muß, damit er nicht Hungers sterbe; heiratet er gar, so ist nicht nur er selbst, sondern mit ihm sind Frau und Kinder unausbleiblich dem Verhungern preisgegeben".

